Baugrundstück: Nah am Zentrum von Morsbach gelegen
Lagebeschreibung:
Makrolage / Entfernungen:
Morsbach ist der Gemeindehauptort der südöstlichsten Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln mit ca. 10.179 Einwohnern www.morsbach.de
Entfernungen, jeweils vom Objekt:
- Verwaltung: Rathaus / Ortsmitte ca. 450 m
- Einkaufsmöglichkeiten: Lidl, Rewe, Aldi, usw. in ca. 450 m
- Schulen: Schulzentrum in ca. 1 km
- Kindergarten: u. a. in ca. 700 m
- ärztliche Versorgung: Mehrere Praxen im Ort vorhanden, großes Kreiskrankenhaus in Waldbröl (ca. 12 km) und in Gummersbach (25 km)
- nächstgelegene Autobahnanbindung: A4, Abf. Nr. 26 (20 km/15 Minuten)
- Busverbindung: Busbahnhof in 450 m Entfernung
- Bahnanbindung: Bahnhof in Wissen/Sieg in 12 km Entfernung
- nächstgelegener Flughafen: Köln/Bonn Airport (68 km)
- nächstgelegene Städte: Waldbröl 12 km, Wissen/Sieg 12 km, Kreisstadt Gummersbach 26 km, Siegen 30 km, Bonn 63 km, Köln 70 km
Bebauungsplan BP 21:
WR: Neben Wohngebäuden sind in Ausnahmen beispielsweise Läden oder nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs erlaubt. Auch Betreuungseinrichtungen, kulturelle, kirchliche und sportliche Anlagen sind in diesem Bereich möglich.
Vollgeschosse: Die Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse wird in Römischen Ziffern angegeben (hier II). Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mind. 2,3 m haben. Ein Staffelgeschoss und ein Geschoss mit geneigter Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es die Höhe von 2,3 m über mehr als 75 % der Bruttogrundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
GFZ (Geschossflächenzahl): Sie gibt an, wie groß der Anteil der Flächen aller Vollgeschosse an der Gesamtfläche des Grundstücks maximal sein darf. Dabei werden die einzelnen Vollgeschossflächen addiert. Das Kellergeschoss ist kein Vollgeschoss und bleibt unberücksichtigt. Beispiel GFZ (hier 0,8) - Flächensumme 80 %. Das entspricht bei einer Grundstücksfläche von 900 m² einer GFZ von maximal 720 m² (0,8 x 900 m² = 720 m²).
DN (Dachneigung): Die in einem Baugebiet minimal und maximal zulässige Dachneigung wird in Grad angegeben - hier DN 28 - 45 Grad
Dacheindeckung: Zur Dacheindeckung sind dunkelfarbene Eindeckungsmaterialien zu verwenden.
Drempel: Drempel sind nicht zulässig
Dachgauben: Dachgauben sind nicht zulässig.
Kontakt
Christoph Langer
Dipl.-Ing.
Architektur und Städtebau